Kirchengemeinderatswahlen 2025

Am 30. März 2025 werden die Kirchengemeinderäte gewählt ...

KGR-Wahlen 2025

Komm, entscheide mit!

Die katholischen Kirchengemeinden wählen am 30.03.2025 den Kirchengemeinderat.

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Kirchensteuervertretung und verantwortet den Haushalt.

Erstmals findet die Wahl der Kirchengemeinderäte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für alle Gemeinden auch als Briefwahl statt. Die Wahlbriefumschläge gehen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vorher an alle Wahlberechtigten. Die Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf im jeweiligen Wahlbriefkasten abgegeben werden.

Die Wahlberechtigten können ihre Stimme am 30. März 2025 auch persönlich abgeben. In jeder Kirchengemeinde gibt es ein Wahllokal, das an diesem Tag geöffnet ist.